So begründete der MDR die Abschaffung der Wahlmöglichkeit zwischen der Presseversorgung (PV) und der Pensionskasse Rundfunk (PKR). Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge (das sind die, bei denen der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt) können ab dem 1. Januar 2022 nur noch bei der PKR abgeschlossen werden.
Unternehmerische Entscheidungen sind oft dadurch gekennzeichnet, dass sie zwar eventuell betriebswirtschaftlich motiviert, also im Sinne des Unternehmens sind, aber häufig nicht im Sinne der Mitarbeitenden getroffen wurden. So auch in diesem Fall. Denn die Leistungen der Presseversorgung sind denen der PKR objektiv teils deutlich überlegen.
Selbstverständlich haben wir diese Kritik auch zu den verantwortlichen Stellen im MDR transportiert, dort aber gegen Null tendierendes Verständnis geerntet. Und da die Wahlfreiheit nie tariflich festgeschrieben wurde, sind unsere gewerkschaftlichen Handlungsspielräume zugegebenermaßen auch gering. Immerhin: Bereits abgeschlossene Verträge genießen Bestandsschutz, das hat der MDR zugesichert.
Was also bleibt zu tun? Lediglich eines: sich als 12a-Freie und -Freier, die oder der seit mindestens 12 Monaten beim MDR überwiegend tagesaktuell beschäftigt ist und bislang keine entsprechende Altersvorsorge hat, möglichst schnell beide Anbieter anzuschauen. Und sich zu entscheiden, solange es diese Wahlfreiheit noch gibt. Weitere Informationen - und bei Bedarf auch individuelle Beratung - gibt es
hier.