Für den letzten Punkt gilt, bezogen auf die PKR, übrigens eine sogenannte Subsidiärhaftung, womit das finanzielle Risiko bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten liegt. Das heißt, sie müssen einspringen, wenn garantierte Leistungen gekürzt werden.
Natürlich hat auch die Pensionskasse Vorteile. Zum Beispiel den, dass Freie sofort aufgenommen werden können, während sie bei der Presseversorgung erstmal 12 Monate bei den Öffentlich-Rechtlichen gearbeitet haben müssen. Diese Ungleichbehandlung hat übrigens der Aufnahmeausschuss der Pensionskasse verfügt - ebenso wie die Regel, dass ein Wechsel von der Pensionskasse in die Presseversorgung nicht möglich ist.
Der DJV wird diese Schlechterstellung freier Mitarbeiter*innen aufgrund des Verlustes des Wahlrechts zwischen PKR und Presseversorgung natürlich nicht widerspruchslos hinnehmen. Und wer sich schon immer mit dem Gedanken getragen hat, mal etwas für seine Absicherung im Alter tun zu wollen – jetzt wäre eine gute Gelegenheit, wenn nicht sogar die letzte mit Wahlfreiheit!