Unternehmen und Selbstständige, die durch die Covid-19-Pandemie betroffen sind, aber bislang durch alle Antragsraster für Corona-Hilfen fielen, können nun auf finanzielle Unterstützung hoffen. Insgesamt stehen 75 Millionen Euro für sogenannte Härtefälle in Sachsen zur Verfügung.
Die Härtefallhilfen zielen auf Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund besonderer Fallkonstellationen von den Programmen der Überbrückungshilfe und der November- oder Dezemberhilfe ausgeschlossen sind. Sie sollen einen Leistungszeitraum von Juni 2020 bis Juni 2021 umfassen. Die Gelder sollen etwa für betriebliche Fixkosten in Anlehnung an die Überbrückungshilfen gezahlt werden.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass eine pandemiebedingte Existenzbedrohung des Antragstellers vorliegt und er aus den Bundesprogrammen keine Unterstützung erhalten kann. Mit der Bearbeitung und Umsetzung des Programms wird die Sächsische Aufbaubank beauftragt. Programmstart ist voraussichtlich am
3. Mai, zur Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums geht es
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