Beschissen. Das jedenfalls sagte (s.o.) der Vorsitzende Schulausschusses Helge Schlieben bei der Sitzung am Montag. Dem ist schwer zu widersprechen. Denn die Verwaltung hat das Verfahren offensichtlich nicht nur ungenügend vorbereitet, es ist ihr dazu auch in den vergangenen Tagen und Wochen komplett entglitten. Denn die Schulen, die vor Ort mit ihren begrenzen Mitteln umsetzen mussten, was die Verwaltung da ausbaldowert hatte, haben die Regeln teils recht frei interpretiert, sich teilweise entzogen, sind teils auf Elternwünsche eingegangen und haben damit zu so vielen unfairen Verfahrensdetails mit beigetragen (womöglich nicht mal mit entsprechender Absicht, sondern schlicht aus Überforderung), dass man von einem „Verfahren“ gar nicht mehr sprechen mag.
Auch die Verwaltung selbst hat via Website die Regeln verändert, ohne irgendwen vorab zu informieren oder beispielsweise den Schulausschuss einzubinden. Wir haben das bereits im letzten Newsletter dokumentiert. Und das, nachdem man schon im Vorjahr eine Rüge kassiert hatte für unabgesprochene Verfahrensänderungen im laufenden Prozess. Schlieben, nicht verlegen um markige Worte, schimpfte jüngst: „Jetzt ist Schluss.“ Fehlen bloß noch die Taten. Denn bislang hat die Politik die Verwaltung nicht gestoppt – obwohl sie genau weiß, was alles schiefläuft.
Hier noch einmal in Kürze die Unzulänglichkeiten bei der Platzverteilung. Sie sind alle schriftlich dokumentierbar bzw. mehrfach durch Eltern bezeugt:
Fristen I: Ursprünglich sollten Eltern bis zum 23.3. Zeit haben, angebotene Schulplätze anzunehmen oder abzusagen. Im Nachhinein wurden dann aber in den Tagen vor dem 23. Immer wieder Nachrücker-Plätze angeboten, die Eltern innerhalb von 24 Stunden anzunehmen hatten. Noch im Januar hatte die Verwaltung ein anderes Vorgehen schriftlich gegenüber dem Schulausschuss bestätigt, nämlich eine einheitliche Frist bis zum 23. Auch für Nachrückplätze. Durch die Veränderung konnten Eltern nun teilweise ihre Erstzusagen halten und derweil darauf hoffen, noch weitere Nachrückplätze angeboten zu bekommen an Schulen, die ihnen lieber waren. Eltern ohne Erstzusagen hatten diese Rückfallposition nicht und mussten innerhalb der kürzeren Frist schnell einen Platz zusagen, obwohl ihnen womöglich ebenfalls im weiteren Verlauf noch ein besser passender Platz angeboten worden wäre.
Fristen II: Im Zweiten Anmeldeverfahren wiederholt die Stadt dieses „Spiel“ mit unterschiedlichen Fristen, die zu einer Ungleichbehandlung führen.
Kein Verfahrensausschluss: Mehren Eltern wurden weitere Schulplätze angeboten, obwohl sie bereits eine Zusage für einen Platz erteilt hatten. Die Schulen begründeten dies unterschiedlich, teilweise mit dem Verweis, sie fänden ein anderes Vorgehen ungerecht. Die Verwaltung hatte aber explizit erklärt, dass Kinder aus allen Wartelisten entfernt und eben nicht mehr berücksichtiget werden, sobald die Eltern einen Platz zugesagt haben.
Dieses Vorgehen kann zu völlig veränderte Platzvergabe führen, und dazu, dass lediglich Verschiebungen der Plätze innerhalb der Blase derjenigen stattfinden, die eh schon eine Zusage haben, wie ein Vater uns anschaulich skizzierte:
- Kind X hat Warteplatz 99 bei Schule A, Kind y hat Warteplatz 100 bei Schule A.
- X hat bereits Platz bei Schule B im Nachrückverfahren angenommen.
- Schule A bekommt durch Absagen einen neuen freien Platz. Schaut nur in seine eigene Liste und ruft X mit Warteplatz 99 an.
- X sagt zu und sagt Platz bei Schule B wieder ab.
- Das Nachrückverfahren ist beendet, Kind Y mit Platz 100 wird nicht angerufen und geht an seiner angemeldeten Wunschschule leer aus.
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Hätte Schule A allerdings - wie im Verfahren formell von der Stadt vorgegeben und aus Fairnessgründen geboten - sich zunächst vergewissert, ob X nicht bereits einen anderen Platz angenommen hatte, wäre Y mit Platz 100 angerufen worden.
Nachträgliche Mehrklasse: die Verwaltung hatte ursprünglich angekündigt, die notwenigen Mehrklassen bereits bei der Bewerbungsrunde einzurechnen. Das ist aber nicht geschehen. So hat da neue Gymnasium Aachener Str. erst im Nachgang eine Mehrklasse genehmigt bekommen. Bei dieser Schule führt das zu einer komplett anderen Platzverteilung. Denn die Schule hat ihre Wartelisten nicht per Losverfahren erstellt, sondern nach dem Kriterium Entfernung zur zuletzt besuchten Grundschule. Das bedeutet nun nach den Regeln des Verfahren, dass die Schule im ersten Schritt ihre Nachrückerliste komplett abtelefonieren und somit den Kindern einen Schulplatz in der Mehrklasse anbieten muss, die am weitesten weg wohnen. Danach kommen dann wieder Kinder zum Zuge, die nach Nähe ausgewählt werden. Eigentlich absurd. Wäre die Mehrklasse von Beginn an freigegeben worden, wie von der Verwaltung versprochen, wären durchgängig die nächstgelegenen Kinder aufgenommen worden.
Tempoverschleppung: Manche Schulen haben vor dem 23.3. sehr eifrig Nachrückplätze besetzt, andere nur zögerlich oder auch so gut wie gar nicht. Die Chance, mit aussichtslos wirkenden Nachrückplätzen doch noch ein Platzangebot zu gekommen, war dadurch bei den trödeligen/ überforderten/ unterbesetzen Schulen größer. Denn bis dort die Mailerei und Telefoniererei losging, hatten viele Nachrücker schon anderswo zugesagt, in der Sorge, sonst ganz ohne Angebot dazustehen.
Tippfehler: Fast schon läppisch klingt eine weitere Unsauberkeit: Uns liegen mehrere Schulschreiben mit falschen Namen vor.