Auf der Webseite der zuständigen DGUV, der Dachorganisation aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, steht es
im FAQ schwarz auf weiß.
Auch in den Pausen, auf dem Weg zur Schule und zurück, bei Schulfesten oder Betriebspraktika
sind Schüler:innen versichert. Wichtig hierbei: Der reine Nachweis des Virus reicht nicht aus, es müssen auch Symptome der Erkrankung vorhanden sein. (Was natürlich bei häufig asymptomatisch verlaufenden Infektionen bei Kindern und trotzdem möglichen Spätfolgen eher supobtimal ist.)
Aber passiert das auch, also, im wirklichen Leben, dass Corona-Infektionen in der Schule (oder Kita, oder Uni) entschädigt werden? Ich habe einfach mal nachgefragt bei der Pressestelle der DGUV und ja, es gibt tatsächlich Kita-Kinder, Schüler:innen oder Studierende, die eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall anerkannt bekommen haben.
240 Menschen haben sich seit Beginn der Pandemie bei den zuständigen Unfallkassen deshalb gemeldet, bislang sind 102 Anzeigen auch genehmigt. (Die DGUV schmeißt in der Auswertung Kita-Kinder, Schüler:innen und Studierende zusammen.)
Warum also so wenige Anzeigen?
Ich gehe davon aus, dass viele Menschen einfach nicht wissen, dass sie die Corona-Infektion ihres Kindes anmelden können.
Und ich gehe auch davon aus, dass Kitas, Schulen und Universitäten in Deutschland tausende, vielleicht sogar zehntausende Infektionen nicht an die Unfallkassen gemeldet haben,
obwohl sie dazu verpflichtet wären. Denn gemeldet werden muss laut Gesetz jeder Verdachtsfall – und nicht nur, wenn Kita, Schule oder Uni davon ausgehen, dass auch eine realistische Chance auf Entschädigung besteht.
Arbeiten Sie nicht so viel und bleiben Sie gesund!
Daniel Drepper
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