Für mich persönlich am wichtigsten war der Eilantrag von Reinhard Elfring, der leider gar nicht erst zugelassen wurde, da er nicht die notwendige Zweidrittel-Mehrheit, die für Eilanträge vorgeschrieben ist, erhielt.
Zum Hintergrund, und hoffentlich verständlich, von mir selber von
Facebook bzw.
Instagram “geklaut” und minimal bearbeitet:
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Der Niedersächsische Landtag plant eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetz. Dabei geht es um das Besetzungsverfahren für Ausschüsse und Gremien in den Kommunen. Das Verfahren, was für die Rechnungsgrundlage verwendet wird, soll geändert werden. Das aktuelle Berechnungsverfahren heißt “Hare/Niemeyer” und soll zum Verfahren nach “d'Hondt” verändert werden.
Beide Verfahren haben ihre Stärken und Schwächen. Aber dieser Verfahrenswechsel wird dazu führen, dass kleine Fraktionen Sitze in Ausschüssen und Gremien verlieren werden. Damit wird ihr eh schon kleiner Einfluss noch mehr geschmälert.
In den Ausschüssen und Gremien werden viele Themen, die später im Rat oder Kreistag eingebracht werden, vorbereitet und kommen so oft auch erst überhaupt zur Abstimmung. Wenn kleine Fraktionen nur noch nach Losglück, wenn überhaupt, einen Sitz in einem Ausschuss erlangen können, so schwächt das unsere Demokratie.
Gestern Abend war ich bei der Sitzung des Rates der Hansestadt Stade und konnte erleben, wie der Eilantrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu einer Resolution der Hansestadt Stade zur geplanten Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht zugelassen wurde, weil die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht erreicht wurde.
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Mit sechs Sitzen in der kommenden Ratsperiode, im Gegensatz zu vier Sitzen in der gerade geendeten Ratsperiode, wird die grüne Fraktion nicht mehr Plätze in den Ausschüssen haben. Diesen Satz kann ich im Präsenz schreiben, da der Landtag die
Gesetzesänderung am Mittwoch verabschiedet hat.